Bei der Stadt Schifferstadt mit über 21.000 Einwohnern ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
zum 20. November 2027 neu zu besetzen. Die derzeitige Stelleninhaberin wird sich um die Wiederwahl nicht wieder bewerben und tritt in den Ruhestand.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 28. Februar 2027, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schifferstadt für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 14. März 2027, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Schifferstadt ist eine moderne, familienfreundliche und wirtschaftsstarke Stadt im Rhein-Pfalz-Kreis inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt verbindet hohe Lebensqualität mit einer hervorragenden Infrastruktur und einer attraktiven Lage zwischen Ludwigshafen, Mannheim, Speyer und Neustadt an der Weinstraße.
Schifferstadt verfügt über
Die Stadt bietet ausgezeichnete Mobilitäts- und Verkehrsanbindungen:
hauptamtlichen Bürgermeisterin / hauptamtlichen Bürgermeisters
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Führungs- und Sozialkompetenz, hoher Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft, strategischem und wirtschaftlichem Denken, Kommunikationsstärke sowie Bürgernähe, Verhandlungsgeschick, Integrität und Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Stadtrat, der Verwaltung und der Bürgerschaft. Berufliche Erfahrungen in Verwaltung, Politik, Wirtschaft oder vergleichbaren Führungsfunktionen sind von Vorteil.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung (LKomBesVO) des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3 / B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 LKomBesVO zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist nach § 2 Absatz 2 Satz 2 LKomBesVO frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben dieser beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Der Wahlvorschlag ist spätestens am 11. Januar 2027, 18:00 Uhr, bei der Wahlleiterin oder der Stadtverwaltung Schifferstadt einzureichen (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die die Wahlleiterin im Schifferstadter Tagblatt öffentlich bekannt macht.